Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Kellerstraße 4 48653 Coesfeld Tel.: 02541 9703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de Kanzlei-Facebook-Seite Profil auf anwalt.de www.ra-urbanzyk.de Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Bürozeiten nach Absprache. Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 0151-52068763 (Achtung: Nur bei Verhaftung und Hausdurchsuchung!) Kontaktformular Impressum Datenschutz
Verkehrsstrafrecht Sie haben einen „Äußerungsbogen“ als Beschuldigter oder – weil Sie z.B. Fahrzeughalter sind – als „Zeuge“ von der Polizei bekommen? Nichts schreiben, nicht dort anrufen, sondern schweigen! Rufen Sie Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk an, der für Sie Akteneinsicht nehmen und eine Verteidigungsstrategie erarbeiten wird. Sie werden einfacher zum Beschuldigten einer Verkehrsstraftat, als Sie meinen: Auf der Autobahn nach dem Überholvorgang beim Einscheren den Hintermann ausgebremst (Nötigung im Straßenverkehr)? Auf dem Parkplatz ein anderes Auto angeditscht und weggefahren, weil Sie trotz Nachschau irrtümlich keinen Schaden erkennen konnten oder schlicht Panik bekamen (Unfallflucht)? Nach dem Schützenfest bei ordentlich Bier und Korn doch noch ans Steuer gesetzt (Trunkenheit im Verkehr)? Der Führerschein ist schon weg und Sie wurden trotzdem hinterm Steuer erwischt (Fahren ohne Fahrerlaubnis)? Erst ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Neben der Bestrafung aus dem Ihnen vorgeworfenen Delikt  drohen der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperre von nicht weniger als sechs Monaten bis zu fünf Jahren für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Selbst wenn es bei fahrlässigen Bagatelldelikten und vor allem Ersttätern zu einer strafrechtlichen Verfahrenseinstellung kommen sollte, geht die Sache regelmäßig von der Staatsanwaltschaft zur Bußgeldstelle. In diesem Wust von Ermittlungen gegen Sie sollten Sie vom ersten Anhörungsschreiben bzw. von der ersten Vorladung an schweigen und einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Ohne Akteneinsicht und juristisches Fachwissen sind Sie den Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert. Ein frühzeitig eingeschalteter Strafverteidiger kann entlastende Umstände erkennen, sachgerecht vortragen und gegebenenfalls die nötigen Beweisanträge formulieren. Kontaktieren Sie unverzüglich nach Eröffnung Ihres Beschuldigten- oder Zeugenstatus in einem Verkehrsstrafverfahren Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, der sich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts für seine Mandanten einsetzt! Zahlreiche kostenlose Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk zum Verkehrsstrafrecht finden Sie unter o.g. Hyperlinks sowie auf www.anwalt.de/heiko- urbanzyk.

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Verkehrsstrafrecht Sie haben einen „Äußerungsbogen“ als Beschuldigter oder – weil Sie z.B. Fahrzeughalter sind – als „Zeuge“ von der Polizei bekommen? Nichts schreiben, nicht dort anrufen, sondern schweigen! Rufen Sie Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk an, der für Sie Akteneinsicht nehmen und eine Verteidigungsstrategie erarbeiten wird. Sie werden einfacher zum Beschuldigten einer Verkehrsstraftat, als Sie meinen: Auf der Autobahn nach dem Überholvorgang beim Einscheren den Hintermann ausgebremst (Nötigung im Straßenverkehr)? Auf dem Parkplatz ein anderes Auto angeditscht und weggefahren, weil Sie trotz Nachschau irrtümlich keinen Schaden erkennen konnten oder schlicht Panik bekamen (Unfallflucht)? Nach dem Schützenfest bei ordentlich Bier und Korn doch noch ans Steuer gesetzt (Trunkenheit im Verkehr)? Der Führerschein ist schon weg und Sie wurden trotzdem hinterm Steuer erwischt (Fahren ohne Fahrerlaubnis)? Erst ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Neben der Bestrafung aus dem Ihnen vorgeworfenen Delikt  drohen der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperre von nicht weniger als sechs Monaten bis zu fünf Jahren für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Selbst wenn es bei fahrlässigen Bagatelldelikten und vor allem Ersttätern zu einer strafrechtlichen Verfahrenseinstellung kommen sollte, geht die Sache regelmäßig von der Staatsanwaltschaft zur Bußgeldstelle. In diesem Wust von Ermittlungen gegen Sie sollten Sie vom ersten Anhörungsschreiben bzw. von der ersten Vorladung an schweigen und einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Ohne Akteneinsicht und juristisches Fachwissen sind Sie den Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert. Ein frühzeitig eingeschalteter Strafverteidiger kann entlastende Umstände erkennen, sachgerecht vortragen und gegebenenfalls die nötigen Beweisanträge formulieren. Kontaktieren Sie unverzüglich nach Eröffnung Ihres Beschuldigten- oder Zeugenstatus in einem Verkehrsstrafverfahren Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, der sich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts für seine Mandanten einsetzt! Zahlreiche kostenlose Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk zum Verkehrsstrafrecht finden Sie unter o.g. Hyperlinks sowie auf www.anwalt.de/heiko-urbanzyk.
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