Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Kellerstraße 4 48653 Coesfeld Tel.: 02541 9703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de Kanzlei-Facebook-Seite Profil auf anwalt.de www.ra-urbanzyk.de Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Bürozeiten nach Absprache. Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 0151-52068763 (Achtung: Nur bei Verhaftung und Hausdurchsuchung!) Kontaktformular Impressum Datenschutz
Bußgeld Verteidigung im Bußgeldverfahren beginnt bestenfalls mit dem ersten Anhörungsbogen. Schweigen Sie gegenüber der Behörde! Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich im Ordnungswidrigkeitenrecht auskennt, für Sie Akteneinsicht nimmt und  eine Verteidigungsstrategie erarbeitet! Gegen viele Bußgeldbescheide läßt sich erfolgreich vorgehen. Manche Schätzungen gehen davon aus, daß jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerbehaftet ist. Nicht selten erlebt Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, daß schon das erste Schreiben mit Akteneinsichtsgesuch und dem Einstellungsantrag zur Verfahrenseinstellung führte. Stellen Sie sich vor, die Mandanten hätten in diesen Fällen kampflos vier Wochen Fahrverbot und mehr als 200,- Euro Bußgeld akzeptiert? Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße – das sind die am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hinzu kommen Handyverstöße, Parkverstöße und natürlich Drogen- und Alkoholverstöße. Fragen der Täteridentifikation sind außerdem von großer Bedeutung, denn belangt werden kann grundsätzlich nur der Fahrer eines Kfz für die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit. Insbesondere Berufskraftfahrer und andere Kraftfahrer, die berufsbedingt viel auf der Straße unterwegs sind, sind gefährdet – und zugleich zwingend auf ihren Führerschein angewiesen. Droht ein Fahrverbot für vier Wochen und länger? Wird es eng auf dem Punktekonto in Flensburg? Saßen Sie bei der Ordnungswidrigkeit gar nicht hinter dem Steuer? Dann lohnt es sich auf jeden Fall, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Insbesondere Inhaber einer Verkehrsrechtsschutzversicherung  können sich dem Bußgeldverfahren ab der ersten Anhörung gelassen mit anwaltlicher Hilfe stellen.   Verteidigungsansätze bieten z.B. Angriffe auf die Fahreridentifizierung, Fehlerquellen im Meßverfahren oder einfach nur gute Argumente, warum in Ihrem speziell gelagerten Fall noch einmal Gnade vor Recht ergehen sollte (z.B. Existenzgefährdung durch Fahrverbot). Kontaktieren Sie unverzüglich in einem Bußgeldverfahren Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, der sich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts für seine Mandanten einsetzt! Zahlreiche kostenlose Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk zum Ordnungswidrigkeitenrecht finden Sie auf www.anwalt.de/heiko-urbanzyk.

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Bußgeld Verteidigung im Bußgeldverfahren beginnt bestenfalls mit dem ersten Anhörungsbogen. Schweigen Sie gegenüber der Behörde! Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich im Ordnungswidrigkeitenrecht auskennt, für Sie Akteneinsicht nimmt und  eine Verteidigungsstrategie erarbeitet! Gegen viele Bußgeldbescheide läßt sich erfolgreich vorgehen. Manche Schätzungen gehen davon aus, daß jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerbehaftet ist. Nicht selten erlebt Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, daß schon das erste Schreiben mit Akteneinsichtsgesuch und dem Einstellungsantrag zur Verfahrenseinstellung führte. Stellen Sie sich vor, die Mandanten hätten in diesen Fällen kampflos vier Wochen Fahrverbot und mehr als 200,- Euro Bußgeld akzeptiert? Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße – das sind die am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hinzu kommen Handyverstöße, Parkverstöße und natürlich Drogen- und Alkoholverstöße. Fragen der Täteridentifikation sind außerdem von großer Bedeutung, denn belangt werden kann grundsätzlich nur der Fahrer eines Kfz für die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit. Insbesondere Berufskraftfahrer und andere Kraftfahrer, die berufsbedingt viel auf der Straße unterwegs sind, sind gefährdet – und zugleich zwingend auf ihren Führerschein angewiesen. Droht ein Fahrverbot für vier Wochen und länger? Wird es eng auf dem Punktekonto in Flensburg? Saßen Sie bei der Ordnungswidrigkeit gar nicht hinter dem Steuer? Dann lohnt es sich auf jeden Fall, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Insbesondere Inhaber einer Verkehrsrechtsschutzversicherung  können sich dem Bußgeldverfahren ab der ersten Anhörung gelassen mit anwaltlicher Hilfe stellen.   Verteidigungsansätze bieten z.B. Angriffe auf die Fahreridentifizierung, Fehlerquellen im Meßverfahren oder einfach nur gute Argumente, warum in Ihrem speziell gelagerten Fall noch einmal Gnade vor Recht ergehen sollte (z.B. Existenzgefährdung durch Fahrverbot). Kontaktieren Sie unverzüglich in einem Bußgeldverfahren Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, der sich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts für seine Mandanten einsetzt! Zahlreiche kostenlose Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk zum Ordnungswidrigkeitenrecht finden Sie auf www.anwalt.de/heiko- urbanzyk.
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